Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024
Seit 2024 gilt: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Aber: Es gibt viele Ausnahmen und Übergangsfristen!
Wann muss ich meine Heizung tauschen?
- Neubau in Neubaugebiet: Ab sofort 65% Erneuerbare
- Bestandsgebäude: Bis 30. Juni 2026 (Großstädte mit >100.000 Einwohnern) oder bis 30. Juni 2028 (kleinere Gemeinden mit <100.000 Einwohnern) Zeit
- Funktionierende Heizung: Darf weiterlaufen!
- Heizung über 30 Jahre: Austauschpflicht (Ausnahmen: Brennwert und Niedertemperaturkessel)
Wichtig:
Geht Ihre Heizung kaputt, haben Sie 5 Jahre Zeit für eine klimafreundliche Lösung. Übergangsweise darf eine reparierte oder gemietete fossile Heizung genutzt werden!
Welche Heizungen sind erlaubt?
✅ Diese Systeme erfüllen die 65%-Regel:
- Wärmepumpen (alle Arten)
- Fernwärme/Nahwärme
- Elektrische Heizungen (nicht wirtschaftlich!)
- Biomasseheizungen (Holzpellets etc.)
- Gasheizung mit min. 65% Biomethan/Wasserstoff
- Hybridheizungen (z.B. Gas + Wärmepumpe)
- Solarthermie (meist als Ergänzung)
Übergangsweise möglich:
- "H2-ready" Gasheizungen: Können später auf Wasserstoff umgestellt werden (wenn verfügbar)
- Gasheizungen: In Verbindung mit verbindlicher Wärmeplanung der Kommune
Die Förderung 2025
Der Staat fördert klimafreundliche Heizungen mit bis zu 70%!
Die Förderbausteine:
| Förderung | Prozentsatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Basisförderung | 30% | Für alle erneuerbaren Heizungen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20% | Tausch funktionstüchtiger Öl/Gas-Heizung vor 2028 |
| Einkommensbonus | +30% | Zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 €/Jahr |
Maximal 70% Förderung, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten = max. 21.000 € Zuschuss!
Unsere Empfehlungen für verschiedene Situationen
Situation 1: Heizung ist kaputt
Sofortlösung:
- Reparatur, wenn wirtschaftlich sinnvoll
- Oder: Heizung mieten für Übergangszeit
- Sie haben 5 Jahre Zeit für dauerhafte Lösung
Situation 2: Heizung läuft noch gut (unter 15 Jahre)
Unser Rat: Abwarten! Keine Pflicht zum Tausch. Nutzen Sie die Zeit zur Vorbereitung und Rücklagenbildung.
Situation 3: Heizung wird langsam alt (15-25 Jahre)
Unser Rat: Jetzt planen und von Förderung profitieren!
- Beratung einholen
- Finanzierung klären
- Förderung beantragen
- In Ruhe tauschen, bevor es Probleme gibt
Situation 4: Heizung über 25 Jahre
Unser Rat: Jetzt handeln! Risiko für Ausfall steigt. Nutzen Sie die hohe Förderung.
Was kostet ein Heizungstausch?
Beispielrechnung Einfamilienhaus, 150 m²:
Häufige Fragen
Muss ich meine funktionierende Gasheizung austauschen?
Nein! Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und auch repariert werden. Erst bei Neueinbau oder nach 30 Jahren Betrieb gilt die 65%-Regel.
Was ist mit Gasheizungen?
Neue reine Gasheizungen sind nur noch übergangsweise erlaubt, wenn die Kommune eine Wasserstoff-Infrastruktur plant. "H2-ready" Gasheizungen können später auf Wasserstoff umgerüstet werden.
Muss ich mein Haus dämmen für eine Wärmepumpe?
Nicht zwingend. Moderne Wärmepumpen funktionieren auch in unsanierten Altbauten. Eine Dämmung erhöht aber die Effizienz und senkt die Betriebskosten.
Was passiert, wenn ich nicht tausche?
Solange Ihre Heizung läuft: nichts. Es gibt keine aktive Austauschpflicht für funktionierende Heizungen unter 30 Jahren. Nur bei Neueinbau oder Heizungsausfall greift das GEG.
Unser Service
Wir begleiten Sie beim Heizungstausch von A bis Z:
- Kostenlose Erstberatung zu Ihren Möglichkeiten
- Heizlastberechnung
- Angebot mit allen Kosten transparent
- Unterstützung bei Förderantrag
- Termingerechte Installation
- Einweisung und Wartung
Fazit
Der Heizungstausch 2025 ist weniger dramatisch als oft dargestellt. Mit den hohen Förderungen und langen Übergangsfristen haben Sie genug Zeit für eine durchdachte Entscheidung.
Unser Tipp: Nicht panisch werden, aber auch nicht zu lange warten. Wer jetzt plant und die Förderung nutzt, spart richtig Geld!