Diese Förderungen gibt es 2025
Der Staat unterstützt den Heizungstausch mit verschiedenen Programmen. Hier ist Ihre Übersicht über alle verfügbaren Förderungen:
Die KfW ist seit 2024 zentrale Anlaufstelle für Heizungsförderung (KfW 458). Die BAFA ist nur noch für Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) zuständig.
KfW 458 Heizungsförderung
Bis zu 70% Zuschuss
Direktzuschuss für klimafreundliche Heizungen. Nicht zurückzahlbar. Kombination mehrerer Boni möglich. Seit 2024 zentrale Anlaufstelle für Heizungsförderung.
KfW Ergänzungskredit
Zinsverbilligter Kredit
Bis 120.000 € Kredit zu günstigen Konditionen. Ergänzend zur KfW 458-Förderung nutzbar. Perfekt zur Finanzierung des Eigenanteils.
Regionale Förderprogramme
Zusätzliche Zuschüsse
Viele Städte und Gemeinden fördern zusätzlich. In Bayern z.B. das 10.000-Häuser-Programm. Kombinierbar mit KfW 458!
So kommen Sie auf 70% Förderung
Die maximale Förderung von 70% erreichen Sie durch Kombination verschiedener Boni. So setzen sich die Förder-Bausteine zusammen:
30% Basis-Förderung
Grundförderung für klimafreundliche Heizungen. Gilt für Wärmepumpen, Biomasse und Solarthermie. Ohne weitere Bedingungen.
+20% Geschwindigkeitsbonus
Beim Austausch funktionsfähiger Gas-, Öl- oder Kohleheizungen. Bis Ende 2028: 20%, ab 2029: 17% (danach alle 2 Jahre -3%, bis 2037 auslaufend).
+30% Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr.
+5% Effizienzbonus
Für besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan). JAZ mindestens 4,5.
Maximal 70% Förderung bzw. 21.000 € Zuschuss sind möglich. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 30.000 € förderfähigen Kosten.
Konkrete Rechenbeispiele
Wie viel Förderung bekommen Sie konkret? Hier sind drei typische Beispiele aus der Praxis:
Familie Müller (Standardfall)
Wärmepumpe: 25.000 €
Basis (30%) + Geschwindigkeit (20%) = 50%
Förderung: 12.500 € | Eigenanteil: 12.500 €
Rentner Schmidt (mit Einkommensbonus)
Wärmepumpe: 28.000 €
Basis (30%) + Geschwindigkeit (20%) + Einkommen (30%) = 70%
Förderung: 19.600 € | Eigenanteil: 8.400 €
Neubau Familie Wagner
Wärmepumpe: 24.000 €
Nur Basis (30%) - kein Austausch
Förderung: 7.200 € | Eigenanteil: 16.800 €
Förderantrag: Schritt für Schritt
Die richtige Reihenfolge ist entscheidend! Folgen Sie diesen Schritten, um Ihre Förderung zu sichern:
1. Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen
Energieberater oder zertifizierter Fachbetrieb erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA). Diese ist zwingend erforderlich für die Antragstellung. Kostet 500-1.000 € (wird zu 50% gefördert). Wir helfen bei der Vermittlung!
2. Förderantrag bei KfW stellen
Online im "Meine KfW" Kundenportal mit BzA. WICHTIG: Vor Auftragserteilung! Vertrag nur mit Vorbehalt der Förderzusage unterzeichnen.
3. Auf Zusage warten
Bearbeitungszeit: 4-12 Wochen. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid mit Förderzusage. Erst dann verbindlich beauftragen!
4. Installation beauftragen
Nur Fachbetriebe mit Zertifizierung. Fertigstellung innerhalb 36 Monate. Nach Abschluss: Verwendungsnachweis (BnD) mit Rechnungen einreichen. Förderung wird ausgezahlt.
Für eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen Details lesen Sie unseren Förderantrag-Guide.
Häufige Fehler beim Förderantrag
Diese Fehler führen häufig zur Ablehnung des Förderantrags. Vermeiden Sie:
Der häufigste Fehler! Beauftragen Sie NICHTS vor der Förderzusage. Auch mündliche Zusagen zählen als Auftrag!
Weitere kritische Fehler:
- Falsche technische Angaben: JAZ, Kältemittel, Leistungszahl - Fehler führen zur Ablehnung. Daher Energieberater einschalten!
- Fristen versäumen: Fertigstellung muss innerhalb von 36 Monaten nach Zuwendungsbescheid erfolgen. Verwendungsnachweis (BnD) danach zeitnah einreichen
- Nicht-zertifizierter Installateur: Nur bei Fachbetrieben mit entsprechender Zertifizierung wird die Förderung gewährt
- Fehlende BzA: Ohne "Bestätigung zum Antrag" von zertifiziertem Experten kann kein Antrag gestellt werden