Heizungsförderung 2025
Förderung & Zuschüsse

Heizungsförderung 2025: Bis zu 70% Zuschuss sichern

Alle aktuellen Förderungen für Ihre neue Heizung: BAFA-Zuschüsse, KfW-Kredite und alle Boni. Wer bekommt wie viel? So nutzen Sie die staatliche Unterstützung optimal.

Januar 2025
10 Min. Lesezeit
Norbert Redl

Diese Förderungen gibt es 2025

Der Staat unterstützt den Heizungstausch mit verschiedenen Programmen. Hier ist Ihre Übersicht über alle verfügbaren Förderungen:

Wichtige Änderung seit 2024

Die KfW ist seit 2024 zentrale Anlaufstelle für Heizungsförderung (KfW 458). Die BAFA ist nur noch für Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) zuständig.

KfW 458 Heizungsförderung

Bis zu 70% Zuschuss
Direktzuschuss für klimafreundliche Heizungen. Nicht zurückzahlbar. Kombination mehrerer Boni möglich. Seit 2024 zentrale Anlaufstelle für Heizungsförderung.

KfW Ergänzungskredit

Zinsverbilligter Kredit
Bis 120.000 € Kredit zu günstigen Konditionen. Ergänzend zur KfW 458-Förderung nutzbar. Perfekt zur Finanzierung des Eigenanteils.

Regionale Förderprogramme

Zusätzliche Zuschüsse
Viele Städte und Gemeinden fördern zusätzlich. In Bayern z.B. das 10.000-Häuser-Programm. Kombinierbar mit KfW 458!

So kommen Sie auf 70% Förderung

Die maximale Förderung von 70% erreichen Sie durch Kombination verschiedener Boni. So setzen sich die Förder-Bausteine zusammen:

30% Basis-Förderung

Grundförderung für klimafreundliche Heizungen. Gilt für Wärmepumpen, Biomasse und Solarthermie. Ohne weitere Bedingungen.

+20% Geschwindigkeitsbonus

Beim Austausch funktionsfähiger Gas-, Öl- oder Kohleheizungen. Bis Ende 2028: 20%, ab 2029: 17% (danach alle 2 Jahre -3%, bis 2037 auslaufend).

+30% Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr.

+5% Effizienzbonus

Für besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan). JAZ mindestens 4,5.

Wichtig zu wissen

Maximal 70% Förderung bzw. 21.000 € Zuschuss sind möglich. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 30.000 € förderfähigen Kosten.

Konkrete Rechenbeispiele

Wie viel Förderung bekommen Sie konkret? Hier sind drei typische Beispiele aus der Praxis:

Familie Müller (Standardfall)

Wärmepumpe: 25.000 €
Basis (30%) + Geschwindigkeit (20%) = 50%
Förderung: 12.500 € | Eigenanteil: 12.500 €

Rentner Schmidt (mit Einkommensbonus)

Wärmepumpe: 28.000 €
Basis (30%) + Geschwindigkeit (20%) + Einkommen (30%) = 70%
Förderung: 19.600 € | Eigenanteil: 8.400 €

Neubau Familie Wagner

Wärmepumpe: 24.000 €
Nur Basis (30%) - kein Austausch
Förderung: 7.200 € | Eigenanteil: 16.800 €

Förderantrag: Schritt für Schritt

Die richtige Reihenfolge ist entscheidend! Folgen Sie diesen Schritten, um Ihre Förderung zu sichern:

1. Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen

Energieberater oder zertifizierter Fachbetrieb erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA). Diese ist zwingend erforderlich für die Antragstellung. Kostet 500-1.000 € (wird zu 50% gefördert). Wir helfen bei der Vermittlung!

2. Förderantrag bei KfW stellen

Online im "Meine KfW" Kundenportal mit BzA. WICHTIG: Vor Auftragserteilung! Vertrag nur mit Vorbehalt der Förderzusage unterzeichnen.

3. Auf Zusage warten

Bearbeitungszeit: 4-12 Wochen. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid mit Förderzusage. Erst dann verbindlich beauftragen!

4. Installation beauftragen

Nur Fachbetriebe mit Zertifizierung. Fertigstellung innerhalb 36 Monate. Nach Abschluss: Verwendungsnachweis (BnD) mit Rechnungen einreichen. Förderung wird ausgezahlt.

Detaillierte Anleitung

Für eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen Details lesen Sie unseren Förderantrag-Guide.

Häufige Fehler beim Förderantrag

Diese Fehler führen häufig zur Ablehnung des Förderantrags. Vermeiden Sie:

Auftrag VOR Antragstellung

Der häufigste Fehler! Beauftragen Sie NICHTS vor der Förderzusage. Auch mündliche Zusagen zählen als Auftrag!

Weitere kritische Fehler:

  • Falsche technische Angaben: JAZ, Kältemittel, Leistungszahl - Fehler führen zur Ablehnung. Daher Energieberater einschalten!
  • Fristen versäumen: Fertigstellung muss innerhalb von 36 Monaten nach Zuwendungsbescheid erfolgen. Verwendungsnachweis (BnD) danach zeitnah einreichen
  • Nicht-zertifizierter Installateur: Nur bei Fachbetrieben mit entsprechender Zertifizierung wird die Förderung gewährt
  • Fehlende BzA: Ohne "Bestätigung zum Antrag" von zertifiziertem Experten kann kein Antrag gestellt werden

Norbert Redl

Als zertifizierter Fachbetrieb unterstützen wir Sie bei allen Schritten der Förderbeantragung - von der Planung bis zur Auszahlung. Über 40 Jahre Erfahrung.

📍 Buxheim, Eichstätt 📞 +49 8458 2954

Wir unterstützen Sie beim Förderantrag

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